Unter einem Rahmenvertrag versteht sich eine juristisch-bindende Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Parteien. In diesem Vertrag werden grundsätzliche Aspekte der Zusammenarbeit, sowie Konditionen geregelt. Ein Rahmenvertrag ist auf die allgemeine Vertragsfreiheit zurückzuführen, jedoch nicht im Bürgerlichen Gesetzbuch definiert.
Ziel von Rahmenverträgen ist es weitere Bedingungen für Einzelverträge festlegen zu können, auch wenn diese erst in der Zukunft geschlossen werden. Dazu zählen beispielsweise Zahlungs- und Lieferbedingungen, Kündigungsfristen aber auch Vertragslaufzeiten, Qualitätsanforderungen und Preise.
Rahmenverträge können in ihrer Laufzeit sowohl befristet als auch unbefristet sein. Wie jeder andere unbefristete Vertrag, bedarf auch ein Rahmenvertrag einer schriftlichen Kündigung.
Auch in der Personalberatungsbranche sind Rahmenverträge zwischen Personalberater und auftraggebenden Unternehmen gängig. Dieser enthält vor allem Informationen über die Neben- und Sachkosten, sowie Aufwendungen, die der Auftraggeber zahlen muss, wenn er den Personalberater beauftragt.