Die Frage, ob es ein „Recht auf Hunde am Arbeitsplatz“ gibt, beschäftigt viele Tierfreunde. Ein allgemeiner rechtlicher Anspruch, seinen Hund einfach ins Büro mitzubringen, besteht jedoch nicht. Um Konflikte zu vermeiden, sollten Arbeitnehmer zunächst die Zustimmung ihres Arbeitgebers einholen. Auch wenn das Arbeitsrecht weder ein Verbot noch eine Erlaubnis zur Mitnahme von Hunden vorsieht, müssen klare Vereinbarungen getroffen werden, um das Wohl aller Beteiligten zu sichern.
Wie sieht es in Ihrem Büroalltag aus: haben Sie tierische Kollegen, die den Arbeitsalltag verschönern?