Ein Honorar bezeichnet eine Form von Vergütung, die Im Regelfall bei Dienstleistungen von Freiberuflern vorzufinden ist. Die Art und der Umfang der Dienstleistung, sowie die Höhe des Honorars wird dabei vorab in einem Vertrag schriftlich festgehalten. Ein großer Unterschied eines Honorars im Vergleich zu Lohn oder Gehalt ist, dass weder Steuern noch Sozialabgaben automatisch abgezogen werden. Der Empfänger des Honorars muss dies eigenverantwortlich an die zuständigen Behörden und Ämter entrichten.
Das Honorar einer Personalberatung bezieht sich im Regelfall auf das Jahreskommen des vermittelten Kandidaten. Im Durchschnitt beträgt die Honorarzahlung 25-33%.
Es gibt vier unterschiedliche Honorarmodelle in Bezug auf die Berechnung und Fälligkeit der Zahlung:
- Honorar nach Zeitaufwand:
Die Bezahlung ist abhängig vom tatsächlichen Aufwand und ist an einen festen Stunden- oder Tagessatz gebunden. Es gibt keine erfolgsabhängige Komponente, sodass der Dienstleister auch bei Nichteinstellung sein komplettes Honorar enthält. - Drittel Modell:
Hierbei erfolgt die Zahlung in drei Schritten. Die erste Zahlung ist die Start-Fee und ist direkt zu Beginn vom Auftraggeber zu bezahlen. Sobald der Personalberater vielversprechende und qualifizierte Kandidaten ermittelt, kontaktiert sowie dem Unternehmen präsentiert hat, wird das zweite Drittel bezahlt. Bei Einstellung eines Kandidaten der vorgestellten Auswahl erhält der Personaldienstleister auch das letzte Drittel des Honorars. - 50/50 Modell:
Bei diesem Modell erhält der Dienstleister sowohl eine Hälfte bei der Erteilung des Auftrags als auch die andere Hälfte bei der erfolgreichen Einstellung eines vorgestellten Kandidaten. - Contingency Modell:
Beim Contingency Modell handelt es sich um eine 100% erfolgsabhängige Honorarzahlung. Der Dienstleister erhält also nur Geld bei einer erfolgreichen Einstellung.