Die Probezeit definiert einen vertraglich festgesetzten Zeitraum, der am ersten Arbeitstag eines Mitarbeiters beginnt. Der Zweck der Probezeit ist es sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer die Möglichkeit einzuräumen zu testen, ob eine dauerhafte Zusammenarbeit sinnvoll erscheint.
Die maximale Dauer beträgt 6 Monate. Die Besonderheit der Probezeit besteht darin, dass während diesem Zeitraum kein Kündigungsschutz besteht. Daher können beide Parteien ohne die Angabe von Gründen das Probearbeitsverhältnis innerhalb von zwei Wochen kündigen. In dieser Eingewöhnungsphase herrscht zudem nur der Anspruch auf anteiligen Urlaub, sodass dem neuen Arbeitnehmer jeden Monat ein Zwölftel des Jahresurlaubs zusteht.
Für die Probezeit entscheidend ist unter anderem die fachliche Einarbeitungsphase aber auch die soziale Integration ins Team. Pünktlichkeit, Selbstorganisation, das Verhalten im Job und die Einsatzbereitschaft sind wichtige Kriterien in der Bewertung. Regelmäßiges Feedback gibt beiden Parteien die Möglichkeit Probleme, Wünsche und Anforderungen regelmäßig zu reflektieren, zu besprechen und Änderungen anzustreben.