Personalwirtschaft beschreibt betriebswirtschaftliche Prozesse, die in direkter Verbindung mit Arbeitskräften, Entlohnung und Zeiteinteilung stehen. Die Personalwirtschaft ist somit ein betriebswirtschaftlicher Leistungsprozess, bei dem der Mensch und seine Arbeitskraft im Fokus der wirtschaftlichen Zielsetzung steht.
Für ein Unternehmen sind fachliche qualifizierte Mitarbeiter essenziell, um betriebliche Anforderungen erfüllen zu können. Personalwirtschaftliche Entscheidungsträger sind Geschäftsführer, Mitglieder des Betriebsrats, Mitarbeiter der Personalabteilung sowie Führungskräfte mit Vorgesetztenfunktion.
Die Hauptaufgaben beziehen sich auf Personalplanung, -beschaffung und -freisetzung, sowie Personalentwicklung und Personalführung. Auch die Entwicklung von spezifischen Anreizsystemen und die generelle Personalpolitik fallen in diesen Aufgabenbereich.
Ziel einer erfolgreichen Personalwirtschaft ist es das Personal entsprechend ihrer Qualifikationen und Fähigkeiten langfristig einzuplanen, um den größtmöglichen Profit für das Unternehmen daraus zu ziehen.
Oftmals wird der Begriff Personalwirtschaft auch als Synonym für die Begriffe Personalwesen und Personalmanagement benutzt.