Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist seit dem 18.06.2006 rechtsgültig. Es dient dazu Richtlinien zur Gleichbehandlung von Menschen in der EU sicherzustellen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verfolgt das Ziel verschiedene Arten von Benachteiligungen im Alltag und im Beruf zu eliminieren. Man spricht von einer Benachteiligung, wenn eine Person eine diskriminierende Behandlung erfährt als eine andere Person, die sich in einer ähnlichen Situation befindet.
Es darf zu keiner Benachteiligung aufgrund von
- Ethnischer Herkunft
- Geschlecht
- Religion & Weltanschauung
- Behinderung
- Alter
- Sexueller Identität
kommen. Der Fokus des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz liegt dabei verstärkt auf dem Thema Beruf und Beschäftigung. Hier sollen potenzielle und bestehende Arbeitnehmer und Auszubildende durch definierte Arbeitgebermaßnahmen und -pflichten, sowie spezielle Rechte der Arbeitnehmer geschützt werden. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz enthält auch Informationen über die Ansprüche bei konkreten Verstößen. Personen, die aufgrund einer oder mehrerer der oben genannten Kriterien im Bewerbungsverfahren, im täglichen Berufsalltag oder bei der Mitarbeiterentwicklung Diskriminierung erfahren, haben die Möglichkeit vom Beschwerderecht Gebrauch zu machen oder Entschädigung und Schadensersatz einzufordern.