Ein Exklusivauftrag bezeichnet eine vertragliche Vereinbarung, bei der ein Unternehmen den Auftrag zur Personalbeschaffung exklusiv an eine Personalberatung vergibt. Man bezeichnet dies auch als Alleinauftrag. Die Absicht dahinter ist eine verbindliche Entscheidung für das Vertragsverhältnis seitens beider Parteien. Ein Exklusivvertrag regelt nicht nur die monetären Faktoren, sondern geht auch mit strengen Regeln einher. Diese sind sowohl für das suchende Unternehmen als auch für die Personalberatung bindend.
Der Personalberater verpflichtet ich seine Tätigkeiten und Sucherfolge transparent offenzulegen und in einem vorab definierten Zeitraum Ergebnisse zu liefern. Das Unternehmen hingegen muss die Personalberatung mit sämtlichen für die Suche relevanten Informationen versorgen. Außerdem darf es keine weitere Personalberatung für die Suche beauftragen.
Auf diese Weise kann eine Personalberatung alle zur Verfügung stehenden Ressourcen nutzen, um den geeigneten Kandidaten für die vakante Stelle des Unternehmens zu identifizieren und zu gewinnen.
Der größte Vorteil eines Exklusivauftrags für das Unternehmen besteht darin, dass das Unternehmensimage nicht durch Mehrfachansprache einzelner Kandidaten seitens verschiedener Personalberatungen leidet. Da nur eine Personalberatung darauf angesetzt wird, kann konkret überblickt werden welche Kandidaten kontaktiert wurden. Somit leidet weder die Wertigkeit des Unternehmens noch die Qualität der Jobposition.
Die Vereinbarung über einen Exklusivauftrag ergibt vor allem dann einen Sinn, wenn bei der Besetzung einer Stelle ein hohes Maß an Diskretion erforderlich ist.