Der Term Zeitarbeit beschreibt eine spezielle Beschäftigungsform, bei der ein Arbeitnehmer für einen konkret definierten Zeitraum an ein kundenseitiges Fremdunternehmen verliehen wird. Dieser Arbeitnehmer ist bei einem Zeitarbeitsunternehmen zu einem festen Entgelt angestellt. Das Beschäftigungsverhältnis ist dabei rein rechtlich einem gewöhnlichen gleichgestellt. Der verliehene Mitarbeiter, der auch als Leiharbeiter bezeichnet wird, genießt die Rechte und Pflichten eines Arbeitnehmers. Der Unterschied besteht darin, dass der Leiharbeiter beim Personaldienstleister vertraglich angestellt ist und dennoch für dessen Kunden arbeitet. Diese Dreieckskonstellation zwischen Leiharbeitnehmer, Verleiher und Entleiher basiert auf einem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag. In diesem werden unter anderem Arbeitszeiten, die konkrete Tätigkeiten, Urlaubsansprüche und Gehalt geregelt.
Dabei zahlt das Zeitarbeitsunternehmen dauerhaft den Lohn des verliehenen Arbeitnehmers und hat auch die disziplinarische Weisungsbefugnis inne. Das Kundenunternehmen ist dazu befugt dem Leiharbeiter fachliche Anweisungen vorzuschreiben und zahlt dafür dem Zeitarbeitsunternehmen den vordefinierten Rechnungsbetrag über den Zeitraum des Verleihs.
Vorteile der Nutzung von Leiharbeitern ist, dass Kundenunternehmen flexibel auf einen wechselnden Personalbedarf reagieren können. Arbeitnehmer hingegen sehen den Vorteil vor allem in der schnellen und einfachen Beschäftigung und dem Zugewinn an Qualifikationen.